Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen, private Krankenversicherungen oder Beihilfefestsetzungsstelle ist nicht gewährleistet. Dennoch übernehmen einige Kassen die Zusatzleistung für Homöopathie.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang ärztliche Leistungen (Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin – Homöopathie; 3,5-facher Satz) erstattet werden.
Eine typische Behandlung umfasst eine Erstanamnese/Nachbereitung mit anschließender Zusendung der homöopathischen Mittel sowie 2-3 Beratungsterminen in der Folge.
(Stand Januar 2018)